Aktuelle Informationen zum Bürgerbüro
Was ist Ihr Anliegen?
Bitte melden Sie sich bei Fragen und vor einem persönlichen Besuch unbedingt vorab telefonisch bei uns: 02268 / 939 – 0
Standesamt
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- Beurkundungen
Es können derzeit keine Beurkundungen vorgenommen werden.
Aktuelle Urkunden aus den Registern (Ehe/Geburt/Sterbe) können derzeit nicht ausgestellt werden. - Sterbefälle
Bei Sterbefällen können wir derzeit ausschließlich eine Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung ausstellen. - Eheschließungen
Eheschließungen können stattfinden. - Namenserklärungen
Alle anderen Namenserklärungen können lediglich angenommen, aber nicht beurkundet werden. - Beisetzungen
Beisetzungen und weitere Friedhofsangelegenheiten können nach wie vor bearbeitet werden.
- Beurkundungen
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Einwohnermeldeamt
- Ausweise / Pässe
In besonders dringenden Fällen können nach Absprache Personaldokumente beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Lindlar beantragt werden. Dafür ist vorab unbedingt eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Kürten durch den Bürger erforderlich. - Führerschein
Führerscheinanträge werden entgegengenommen, werden aber derzeit von der Kreisverwaltung nicht bearbeitet. - Führungszeugnis
Führungszeugnisse beantragen Sie bitte möglichst online über die Ausweis-App beim Bundesamt für die Justiz. Dafür benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihre eID-Karte sowie eine PIN. Besteht bei Ihnen diese Möglichkeit nicht, kann die Beantragung im Bürgerbüro vorgenommen werden. - Einbürgerungsantrag
Einbürgerungsanträge können nach vorheriger telefonischer Terminabsprache abgegeben werden.
Wohngeld
- Wohngeldzahlung
Wohngeldzahlungen werden durch die Landeshauptkasse in Düsseldorf ausgezahlt. - Änderungen, Neuanträge oder Einstellungen von Bewilligungsbescheiden
Änderungen, Neuanträge oder Einstellungen sind nicht möglich. Es kann somit zu Überzahlungen (zu viel) oder Minderzahlungen (zu wenig) kommen. Sobald das Programm wieder funktioniert, werden die Änderungen eingegeben. - Bitte mit möglichen Rückforderungen rechnen
Wohngeldempfänger sollten sich auch auf Rückforderungen einstellen.
Sozialleistungen
- Monatszahlung
Die Monatszahlung für die SGB XII-Empfänger erfolgt und wird manuell durchgeführt. - Änderungsanträge
Änderungsanträge können derzeit nicht verarbeitet werden. Auch hier kann es zu Überzahlungen (zu viel) oder Minderzahlungen (zu wenig) kommen, die bei wiederhergestellter Systemfunktionalität entsprechend korrigiert werden müssen. - Leistungen für Asylbewerber
Auszahlungen an die Empfänger von Asylbewerberleistungen können ebenfalls durch manuelle Auszahlung auf die Konten überwiesen werden. Zahlungen per Scheck sind möglich.
Ordnungsamt
- Erreichbarkeit
Das Ordnungsamt ist über die zentrale Telefonnummer und E-Mail erreichbar (oben rechts auf jeder Seite) - Ausstellung Schankgenehmigung / Plakatierungsgenehmigung
Schicken Sie bitte Ihren schriftlichen Antrag per Post an das Rathaus, um eine Schankgenehmigung und oder/Plakatierungsgenehmigung ausgestellt zu bekommen.