Lärmaktionsplan

Die Belastung durch Lärm ist für viele Menschen eines der größten Umweltprobleme. Die Europäische Union hat deshalb 2002 ein Konzept verabschiedet, nachdem in allen europäischen Staaten die Lärmbelastung nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt und dargestellt wird. Aktionspläne sind aufzustellen, wenn relevante, national festgelegte Regelschwellen oder Kriterien überschritten werden. Die Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung sind in NRW ein 24-Stunden Pegel (LDEN) von größer/gleich 70 dB (A) und / oder ein Nachpegel (LNight) von größer/gleich 60 dB (A) bei Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, wenn beispielsweise Wohnungen, Schulen oder andere schutzwürdige Gebäude betroffen sind. Bei Überschreitung dieser Auslösewerte sind in dem anschließend zu erarbeitenden Lärmaktionsplan Aussagen mit Maßnahmen zur Lärmreduzierung für diese Flächen zu treffen. Weiterhin trifft der Lärmaktionsplan Aussagen zum Schutz von sogenannten Ruhegebieten in der Gemeinde.

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> Lärmaktionsplan der Gemeinde Kürten

> Berichterstattung der Gemeinde

Das Umgebungslärmportal  http://www.umgebungslaerm.nrw.de/ (externer Link) des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bietet weiterführende Informationen. Dort werden auch zentral für alle betroffenen Kommunen im Land Lärmkarten nach der Umgebungslärmrichtlinie hinterlegt, soweit sie nicht Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes betreffen. Ebenso sind die Berichte über die Lärmkartierung unter dieser Adresse abrufbar.