Wasserwerk

Notfälle in der Trinkwasserversorgung

Unseren 24-Std.-Bereitschaftsdienst für akute Notfälle in der Trinkwasserversorgung (z.B. Rohrbrüche) erreichen Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses unter der
Notfallnummer 02268 / 939 – 339

 

Mitteilung vom Wasserwerk – Zählerkarten

Wie bereits in den vergangenen Jahren bitten wir alle Anschlussnehmer die Zählerstände der Wasserzähler des Gemeindewasserwerkes Kürten selbst abzulesen. Zu diesem Zweck werden am 01.12.2023 die Zählerkarten an alle Grundstückseigentümer bzw. deren Bevollmächtigten versendet.

Aufgrund der nach wie vor bestehenden Beeinträchtigungen durch die Cyberattacke auf die Südwestfalen-IT (SIT) wurden die Zählerkarten auf der Datengrundlage des Vorjahres 2022 erstellt und bekannte Veränderungen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindewasserwerks manuell nacherfasst. Hierbei kann es natürlich zu Fehlern bzw. Versäumnissen gekommen sein, die wir bitten zu entschuldigen.

Das Gemeindewasserwerk Kürten bittet jeden Anschlussnehmer den Zählerstand Ihres (Haupt-) Kaltwasserzählers bis zum 31.12.2023 abzulesen und dem Wasserwerk mitzuteilen.

Die Übermittlung des Zählerstandes unter Angabe der Verbrauchsstelle und der Zählernummer ist möglich:

Das Gemeindewasserwerk dankt Ihnen für Ihre Mithilfe.

 

Kontakt zum Wasserwerk

Telefon 02268 / 939 – 324
E-Mail: gemeinde@gemeinde-kuerten.de
Persönlich während den Öffnungszeiten des Rathauses: Rathaus (Neubau) Zimmer 35 + 36

 

Diese Dienstleistungen sind aktuell möglich:

  • Fragen rund um aktuelle Baumaßnahmen an der Trinkwasserleitung
  • Technische Umsetzung von Hausanschlüssen
  • Anträge bezüglich Anschluss bzw. Stilllegung von Hausanschlüssen an die Trinkwasserversorgung
  • Vermietung von Standrohren (Verträge, Ausgabe, Rücknahme)
  • Ausgabe und Annahme von Eigentumswechselanzeigen

Diese Dienstleistungen sind aktuell NICHT möglich:

  • Auskünfte zu Gebührenbescheiden Trinkwasser und Abwasser
  • Änderung von Gebührenbescheiden Trinkwasser und Abwasser
  • Auskünfte zu Fälligkeiten von Gebühren und Abgaben
  • Bearbeitung von Eigentumswechseln (inkl. Bescheiderstellung)
  • Korrektur von Zählerständen
  • Abrechnung von Standrohrvermietungen