Dach- und Fassadenbegrünung

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Vorteile und Nutzen von Dach- und Fassadenbegrünung

Optische Aufwertung
Dach- und Fassadenbegrünungen haben einen Einfluss auf die Lebensqualität und verbessern das Wohngefühl sowie die Aufenthaltsqualität. Begehbare Dächer können zudem als zusätzliche zum Beispiel als Begegnungsstätte genutzt werden.

Verringerung von Energiekosten
Gebäudebegrünungen fungiert als Dämmung. Das spart nicht nur Heizkosten im Winter, im Sommer dient dies als Hitzeschutz. Dadurch wirken sie als natürliche Klimaanlage, die jedoch keine Energie kostet, sondern einspart.

Bindung von Staub und Luftschadstoffen
Der Feinstaub und die Luftschadstoffe werden aus der Luft herausgefiltert, im Substrat gebunden, abgebaut und von den Pflanzen aufgenommen.

Lebensraum
Begrünte Dächer und Fassaden schaffen Ersatzlebensräume und Biotope für Flora und Fauna, wodurch sie lebendige und erlebnisreiche Standorte bilden.

Verbesserung des Mikroklimas
Durch die Verdunstung von Wasser über die Blätter wird die Luftfeuchtigkeit erhöht und die Temperatur in der unmittelbaren Umgebung senkt sich ab. Zudem wird durch die Bildung von Pflanzenmasse Kohlenstoffdioxid aus der Umgebungsluft gebunden und Sauerstoff gebildet.

Lärmschutz
Das Blattwerk einer Fassadenbegrünung ist ein effektiver Lärmschutz, da Schallwellen geschluckt und in einem deutlich geringeren Maße reflektiert werden als durch die glatte Hauswand. Dadurch ist eine Lärmminderung von mehreren Dezibel erreichbar.

Schutz der Bausubstanz
Bei sachgemäßer Ausführung und richtiger Pflege schützt der Begrünungsaufbau das Dach und/oder die Fassade vor UV-Einstrahlung, Schlagregen, Schmutzablagerungen, Wind, Hagel und Extremtemperaturen. Die Lebensdauer des Daches bzw. der Fassade kann dadurch z.T. erheblich verlängert werden.

Minderung von Abflussmengen
Besonders bei Starkregenereignissen kann lokal der Abfluss erheblich gemindert werden, da das Wasser zeitlich verzögert abgegeben wird oder verdunstet.

Reduzierung der Niederschlagsgebühr
Für begrünte Dächer werden in Kürte verringerte Niederschlagsgebühren erhoben.