– Grundsteuer 2025 – Infos zum Versand der Bescheide und die Anpassung der Hebesätze

Versand der Bescheide
Die vom Finanzamt im Rahmen der am 01. 01. 2025 in Kraft getretenen Grundsteuerreform festgesetzten Grundsteuermessbeträge werden derzeit im Steueramt der Gemeinde verarbeitet.

Die Grundsteuerbescheide für 2025 werden Ihnen daher erst Mitte Februar 2025 zugestellt. Dies hat zur Folge, dass die Grundsteuern nicht zur Hauptfälligkeit am 15.02.2025, sondern
erst frühestens Mitte März fällig werden.

Die restlichen drei Teilbeträge werden jeweils wie gewohnt zum 15.05., 15.08. und 15.11.2025 fällig.

Anpassung Hebesätze
In seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 hat der Rat der Gemeinde Kürten neue Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschlossen. Die Grundsteuer A erhöht sich von 320 % auf 375 % und die Grundsteuer B von 675 % auf 684 %.

Diese Anpassungen resultieren aus der Grundsteuerreform und sind aufkommensneutral, die Gesamterträge aus der Grundsteuer im Haushalt der Gemeinde Kürten erhöhen sich im Vergleich zum Aufkommen des Vorjahres dadurch nicht.

Das bedeutet nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jedes Grundstück gleich bleibt. Aufkommensneutralität für die Kommune bedeutet nicht Belastungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger. In jedem Einzelfall können die Veränderungen der Grundsteuermessebeträge und der Hebesätze dazu führen, dass der jeweilige Eigentümer mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahlt. Entscheidend ist hier die erfolgte, individuelle Neubewertung des jeweiligen Grundstücks im Rahmen der Grundsteuerreform durch das Finanzamt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf:
www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform