– Bebauungsplan 3/I (Eichhof); 10. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 aus.

Auf dem Grundstück befindet sich eine Kindertagessstätte. Es wird angestrebt, den bestehenden Kindergarten zu erweitern, um der erhöhten Nachfrage nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten gerecht zu werden. Im Sinne der Innenentwicklung soll daher die bereits erschlossene Fläche aktiviert werden. Die rechtskräftig festgesetzten Baugrenzen entsprechen nicht dem geplanten Bauvorhaben. Die Baugrenzen sollen mit der 10. Änderung entsprechend angepasst werden. Hierbei wird die südliche Baugrenze weiter Richtung Süden erweitert, sodass die geplante Erweiterung den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

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– Bebauungsplan 31 (Weiden); 6. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 aus.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 31 und befindet sich an dem Wendehammer der Straße „Stockbergergasse” im Ortsteil Weiden. Das Grundstück ist mit einer Kindertagesstätte bebaut, deren Grundstück, Gemarkung Kürten, Flur 5, Flurstück 356, den Geltungsbereich der Änderung darstellt. Auf dem Grundstück befindet sich eine dauerhaft genehmigte Kindertagessstätte. Diese Kindertagessstätte wurde in der Vergangenheit durch eine bauliche Erweiterung vergrößert. Die bauliche Erweiterung wurde planungsrechtliche durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglicht, die aber zeitlich befristet gültig war. Allerdings zeigte es sich, dass der Betreuungsaufwand konstant blieb, wodurch auch die bauliche Erweiterung permanent gebraucht und entsprechend baurechtlich legalisiert werden muss.

Die rechtskräftig festgesetzten Baugrenzen entsprechen nicht dem realisierten Bauvorhaben. Die Baugrenzen sollen mit der 6. Änderung entsprechend angepasst werden. Im Rahmen der Änderung werden Baugrenzen korrigiert. Hierbei wird die südlichen Baugrenze weiter Richtung Süden erweitert, sodass die vormals temporär genehmigte Erweiterung den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht und dauerhaft genehmigt werden kann.

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– Ehrenamtsakademie – kostenlose Weiterbildung für Vereine & Co.

Logo Ehrenamts-Akademie

Das neue Programm der Ehrenamtsakademie des Oberbergischen Kreises liegt vor! Es richtet sich an engagierte Bürgerinnen und Bürger, die in Vereinen und Gemeinschaften ehrenamtlich tätig sind.
Die Angebote bieten den Teilnehmern konkrete Informationen, Hilfestellung und Antworten zu unterschiedlichen aktuellen Herausforderungen in der Vereinsarbeit, z.B.  Mitgliedergewinnung, rechliche Aspekte, Nutzung sozialer Medien u.v.m.

Die Kurse der Ehrenamtsakademie des OBK finden zum Teil online und zum statt. Daher richten sie sich auch an alle Ehrenamtler aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis und sind kostenfrei.

Die Fachstelle für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt des OBK arbeitet dafür mit verschiedenen Bildungsstätten zusammen: Volkshochschule Oberberg, Katholisches Bildungswerk Oberberg, Katholische Familienbildungsstätte Haus der Familie, EEB im Evangelischen Kirchenkreis An der Agger.

Weitere Infos finden Sie auch unter www.obk.de/ehrenamts-akademie

Termine der Kurse für Ehrenamtler im 2. Halbjahr 2024

 

– Führerscheintausch: Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen bis Januar 2025 tauschen

Im Rheinisch-Bergischen Kreis, also auch in Kürten, müssen bis 2033 insgesamt rund 150.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Papier- oder Kartenführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine tauschen.

Damit nicht alle Dokumente gleichzeitig ersetzt werden müssen und die Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, wurden die Fristen für den Umtausch gestaffelt: bei Inhaberinnen und Inhabern von Papierführerscheinen, grau oder rosa, nach Geburtsjahrgängen und bei Inhaberinnen und Inhabern von alten Kartenführerscheinen nach Ausstellungsdatum.

Die Fahrerlaubnisbehörde rät allen Bürgerinnen und Bürgern, die verpflichtet sind ihren Führerschein umzutauschen, frühestens im Sommer vor Ablauf der Tauschfrist einen Antrag zu stellen, da die neuen Führerscheine nach 15 Jahren ablaufen. Ein vorzeitiger Umtausch deutlich vor Ablauf der jeweiligen Frist wird daher nicht empfohlen.

Klasse T

Falls Sie im Besitz der Klasse 3 sind, können Sie sich auf Antrag die Klasse T zuteilen lassen. Hierbei handelt es sich um hauptsächlich forst- und / oder landwirtschaftlich genutzte Zugfahrzeuge. Hierfür muss jedoch von Ihnen ein Nachweis vorgelegt werden, dass Sie in der Forst- oder Landwirtschaft tätig sind. Ihre zugehörige Kammer stellt Ihnen hierzu gerne eine entsprechende Bescheinigung aus. Die Zuteilung der Klasse T kann nur bei erstmaliger Umstellung alter Führerscheinklassen erfolgen. Eine nachträgliche Erteilung der Klasse T ist nur durch eine prüfungsgebundene Erweiterung der Fahrerlaubnis möglich.

Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2025 umtauschen

Ihren Umtauschantrag können Sie direkt in unserem Bürgerbüro stellen. Hier gehts direkt zur Online-Terminvereinbarung

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte für Ihren Termin mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger deutscher grauer oder rosa Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • ggf. Nachweis Tätigkeit in der Forst- oder Landwirtschaftskammer (Klasse T)
  • ggf. ist vorab eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde anzufordern, sofern der Führerschein nicht im Rheinisch-Bergischen-Kreis erworben wurde

 

Ihr Führerschein wurde nicht im Rheinisch-Bergischen-Kreis / ehem. Rhein-Wupper-Kreis ausgestellt?

Wurde der Führerschein nicht durch den Rheinisch-Bergischen Kreis oder den ehemaligen Rhein-Wupper Kreis ausgestellt, sollten Sie vor der Antragstellung des neuen Führerscheins unbedingt vorher mit ihrer Ausstellungsbehörde des Papierführerscheins Kontakt aufnehmen und eine Karteikartenabschrift anfordern. Diese wird dann von dort an die Führerscheinstelle des Rheinisch-Bergischen-Kreises online übermittelt.

Weitere Informationen des Kreises zum Umtausch des Führerscheins

– Bebauungsplan 30 (Busch); 12. Änderung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Busch. Die Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen – verfügt jedoch über keine festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche. Daher ist es notwendig den Bebauungsplan in einem Teilbereich der Parzelle zu ändern.

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– ab KW 27 Kanalarbeiten in Oberblissenbach

Im Rahmen einer offenen Kanalbaumaßnahme wird die Gemeinde Kürten ab dem Einmündungsbereich „Oberblissenbach“ bei Hausnummer 24 in Richtung Hausnummer 19 einen Kanalumschluss herstellen.

Verkehrlich ist dies leider ohne Einschränkungen nicht umsetzbar. Im Zuge dieser Maßnahme wird daher durch die Arbeiten der Zugang zu den Häusern des o.g. Bereiches eingeschränkt sein.

Der Beginn der Maßnahme ist in der 27. KW (ab 1. Juli). Die Dauer der Arbeiten wird, je nach Witterungsbedingungen, ca. 8 Wochen betragen.

Die Bauausführende Firma Schulte Nachf. Tiefbau GmbH aus Wipperfürth wird die Arbeiten vor Ort für die Gemeinde ausführen.

Beginn der Bautätigkeit wird bei Hausnr. 19 sein und dann als Wanderbaustelle bis zur Einmündung fortgeführt.

Die Befahrbarkeit der Einmündung Richtung Dürscheid wird so lange wie möglich aufrechterhalten.

Für Notfälle werden auf der Baustelle Stahlplatten zur Abdeckung offener Baugruben vorgehalten um Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten die Durchfahrt zu ermöglichen.

Wir bitten für den Zeitraum der Arbeiten und die hieraus resultierenden Unannehmlichkeiten um Ihr Verständnis.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an das bauleitende Ingenieurbüro
HPC AG
Standort Reichshof
Ramon Schmidt
Telefon: 02265 980-400
E-Mail: ramon.schmidt@hpc.ag

Gemeindeverwaltung Kürten

Telefon: 02268 / 939-321
E-Mail: Technikabwasser@kuerten.de

 

 

– Bebauungsplan 107 (Dürscheider Feld); 6. Änderung und Erweiterung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024.

Zur Entwicklung von Wohnbebauung in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern entlang der Straße „Kirchberg“ in Dürscheid, beabsichtigt die Gemeinde Kürten den Bebauungsplan 107 zu ändern und zu erweitern.

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– Kanalbauarbeiten in der Straße „Zum gestiefelten Kater“, Beginn am 24. Juni

Die Gemeinde Kürten wird im Rahmen einer offenen Kanalbaumaßnahme eine Druckentwässerungsleitung in der Straße „Zum gestiefelten Kater“ herstellen.
Diese Maßnahme ist notwendig und leider ohne Einschränkungen der Anwohner nicht umsetzbar.
Wir danken für Ihr Verständnis für den Zeitraum der Arbeiten und die Ihnen hieraus resultierenden Unannehmlichkeiten.

Die Maßnahme beginnt am 24.06.2024 

Abschnitt 1
In einem ersten Abschnitt wird die Druckleitung ab Hausnr. 10 bis Einmündung 16/2A hergestellt.

Abschnitt 2
In einem 2. Abschnitt ist zur Einbindung der Druckrohrleitung in den bestehenden Kanal zwischen den Häusern 1 und 16 geplant. Hierbei wird die Gemeinde, auf Grund der beengten Verhältnisse mit einem Winkeposten den Verkehr regeln. Trotzdem kann es zu Einschränkungen kommen. Entsprechende Arbeiten (vorausgesetzt entsprechender Witterungsverhältnisse) sind für eine Dauer von 5 Tagen vorgesehen.

Für Notfälle werden auf der Baustelle Stahlplatten zur Abdeckung offener Baugruben vorgehalten um Feuerwehr, Polizei und Rettungsdiensten die Durchfahrt zu ermöglichen.

Die Bauausführende Firma Dieter Gohmann GmbH aus Kierspe wird die Arbeiten vor Ort für die Gemeinde ausführen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an das bauleitende Ingenieurbüro
HPC AG
Standort Reichshof
Ramon Schmidt
Telefon: 02265 980-400
E-Mail: ramon.schmidt@hpc.ag

Gemeindeverwaltung Kürten

Telefon: 02268 / 939-321
E-Mail: Technikabwasser@kuerten.de

 

 

– Hilfsprojekt von Habitat for Humanity startet mit der Arbeit in Kürten

Wohnraum für ukrainische Geflüchtete gesucht

Das Hilfsprojekt „Wohnungsvermittlung für Geflüchtete“ von der Hilfsorganisation Habitat for Humanity Deutschland nimmt seine Aktivitäten in Kürten auf. Das Hilfsprojekt, das im April 2022 nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine initiiert wurde, ist bereits in Bergisch Gladbach, Overath und Odenthal aktiv. Nach Angaben der Organisation konnten seitdem bereits über 400 Geflüchtete aus städtischen Unterkünften in eigene Wohnungen vermittelt werden.

Für die Vermittlung an Geflüchtete sucht Habitat for Humanity ab sofort Wohnraum in Kürten, der für eine Mindestmietdauer von einem Jahr zur Verfügung gestellt werden kann

Mehr Informationen auf der Infoseite zu dem Projekt von Habitat for Humanity in Kürten