– Grundsteuer 2025 – Infos zum Versand der Bescheide und die Anpassung der Hebesätze

Versand der Bescheide
Die vom Finanzamt im Rahmen der am 01. 01. 2025 in Kraft getretenen Grundsteuerreform festgesetzten Grundsteuermessbeträge werden derzeit im Steueramt der Gemeinde verarbeitet.

Die Grundsteuerbescheide für 2025 werden Ihnen daher erst Mitte Februar 2025 zugestellt. Dies hat zur Folge, dass die Grundsteuern nicht zur Hauptfälligkeit am 15.02.2025, sondern
erst frühestens Mitte März fällig werden.

Die restlichen drei Teilbeträge werden jeweils wie gewohnt zum 15.05., 15.08. und 15.11.2025 fällig.

Anpassung Hebesätze
In seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 hat der Rat der Gemeinde Kürten neue Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschlossen. Die Grundsteuer A erhöht sich von 320 % auf 375 % und die Grundsteuer B von 675 % auf 684 %.

Diese Anpassungen resultieren aus der Grundsteuerreform und sind aufkommensneutral, die Gesamterträge aus der Grundsteuer im Haushalt der Gemeinde Kürten erhöhen sich im Vergleich zum Aufkommen des Vorjahres dadurch nicht.

Das bedeutet nicht, dass die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer für jedes Grundstück gleich bleibt. Aufkommensneutralität für die Kommune bedeutet nicht Belastungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger. In jedem Einzelfall können die Veränderungen der Grundsteuermessebeträge und der Hebesätze dazu führen, dass der jeweilige Eigentümer mehr, weniger oder in gleicher Höhe Grundsteuer zahlt. Entscheidend ist hier die erfolgte, individuelle Neubewertung des jeweiligen Grundstücks im Rahmen der Grundsteuerreform durch das Finanzamt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf:
www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform

 

– Bundestagswahl am 23.02.2025 – Infos zur Briefwahl

Am Sonntag, den 23.02.2025, findet die vorgezogene Wahl zum Deutschen Bundestags statt.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden hiermit auf den sehr engen Zeitraum für die Briefwahl hingewiesen! Briefwahlunterlagen können bereits jetzt bei der Gemeinde beantragt werden. Versand und Ausgabe der Briefwahlunterlagen sowie Briefwahl vor Ort im Wahlbüro wird allerdings nicht vor dem 10. Februar möglich sein.

Kurzer Zeitraum für die Briefwahl

Der Zeitraum zwischen dem Druck der Stimmzettel und dem Tag der Bundestagswahl ist bei der vorgezogenen Bundestagswahl ungewöhnlich kurz. Die Wahlscheine mit den Briefwahlunterlagen können allerdings erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge, möglichen Einsprüchen und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Hinzu kommen Versandzeiten der Post.

Sie können den Wahlschein/die Briefwahlunterlagen vor der Wahl bei Ihrer zuständigen Gemeinde beantragen – und das ist auch jetzt schon möglich.

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten spätestens bis zum 02.02.2025 zugestellt.

Briefwahl – Wahlschein beantragen

Die Briefwahl steht jedem Wähler offen und soll z.B. Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Reisenden eine Möglichkeit bieten, an der Wahl teilzunehmen.

Dazu beantragen Sie bitte bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein, dem die Briefwahlunterlagen beiliegen.

Dies ist formlos möglich

  • persönlich vor Ort im Wahlbüro der Gemeinde oder
  • schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an die Gemeinde.
  • Telefonische Wahlscheinanträge sind nicht möglich.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung gibt es außerdem einen Vordruck für die Briefwahl, den Sie ausgefüllt an die Gemeinde zurücksenden können.

Das Wahlbüro rechnet frühstens Ende der 6. Kalenderwoche mit der Zustellung der Stimmzettel für die Gemeinde. Erst dann – voraussichtlich ab dem 10.02.2025 – können die Briefwahlunterlagen per Post versendet, im Wahlbüro abgeholt oder vor Ort im Wahlbüro gewählt werden. Alle eingehenden Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet. Der letzte Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt am 21.02.2025.

Briefwahl – vor Ort im Rathaus ab dem 10.02.2025

Immer vorausgesetzt, dass die Stimmzettel vorliegen, ist die Briefwahl vor Ort im Wahlbüro ebenfalls ab dem 10.02.2025 möglich.

Kontakt zum Wahlbüro der Gemeinde Kürten

Das Wahlbüro ist unter der Rufnummer 02268 / 939-377, per E-Mail wahlbuero@kuerten.de oder per Fax 02268 / 939-128 erreichbar.

Postadresse:
Gemeinde Kürten
Wahlbüro
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
51515 Kürten

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 und zur Briefwahl finden Sie auch auf der Webseite der Bundeswahlleiterin und auf der Webseite der Bundesregierung.

 

 

 

– Aufbruch Briefkasten am Rathaus über die Weihnachtsfeiertage

Über die Weihnachtsfeiertage (24. -26-.12.2024) wurde der Briefkasten am Haupteingang des Rathauses aufgebrochen.

Als dies durch einen Rathausangestellten bemerkt wurde, befanden sich noch Briefe und Antwortkarten mit Zählerständen darin. Es wurde umgehend ein neues Schloss eingesetzt.

Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass doch etwas entwendet wurde.
Sollten Sie kurz vor Weihnachten Briefe, Sendungen oder Zählerkarten an das Rathaus gesendet oder eingeworfen haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Wir möchten sicherstellen, dass Ihre Nachricht bzw. Ihr Zählerstand angekommen ist:

Zählerkarten: Tel: 02268/939-180 / E-Mail: wasserzaehler@kuerten.de
Allgemeine Nachrichten: Telefon 02268  939-0 / E-Mail Gemeinde@kuerten.de

– Gelbe Säcke kurzfristig unbürokratisch im Rathaus erhältlich

Die Umstellung des BAV auf den digitalen Abfuhrkalender hatte auch Auswirkungen auf die Verteilung der Gutscheine der REVEA für die Gelben Säcke.

Leider haben nicht Haushalte in Kürten die Gutscheine erhalten. Dies hat verständlicherweise zu Unmut geführt.

Um hier schnell und unbürokratisch Abhilfe zu schaffen, hat die Gemeinde Kürten zusammen mit dem Entsorger Revea eine Lösung gefunden: Rollen der Gelben Säcke können ab sofort auch ohne Gutschein zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden.


Hintergrund

Gutscheine für Gelbe Säcke lagen wie in den letzten Jahren dem Bergischen Handelsblatt, Ausgabe vom 23.11.2024, bei.
Leider hat dies nicht überall flächendeckend funktioniert. Manche Haushalte bekamen das Bergische Handelsblatt nicht zugestellt und in einigen Ortsteilen lagen die Gutscheine dem Bergischen Handelsblatt gar nicht erst bei. Die zuständige Entsorgungsfirma bittet alle Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich, dies zu entschuldigen.

Entsorgungsaufgaben, wie die Sammlung und der Transport von gebrauchten Verkaufsverpackungen in der Gelben Tonne/dem Gelben Sack, sind Aufgabe von privaten Entsorgungsunternehmen wie der REVEA GmbH.
Bei Fragen und Problemen rund um die Entsorgung des Gelben Sacks wenden Sie sich daher bitte direkt an
REVEA GmbH, Servicetelefon 0800-4444229, E-Mail: info@revea.de

 

– Wichtige Informationen zur Verteilung der Abfuhrkalender und Gelben Säcke 2025

Abfuhrkalender 2025

->Keine Hausverteilung mehr: Gedruckte Abfuhrkalender und Gutscheine für Gelbe Säcke werden nicht mehr automatisch direkt an alle Haushalte verteilt.

  • Gedruckter Abfuhrkalender erhältlich ab 16. Dezember 2024 
    • im Rathaus (an der Information zu den Öffnungszeiten)
    • an den Ausgabestellen der Gelben Säcke:
      • ESSO Tankstelle, Wipperfürther Straße 360, 51515 Kürten
      • REWE Markt Koll oHG, Wipperfürther Straße 304 a-b, 51515 Kürten Eichhof
      • REWE Markt Koll oHG, Kölner Straße 422, 51515 Kürten Bechen
      • REWE Markt Koll oHG, Wipperfürther Straße 400, 51515 Kürten
      • EDEKA Hetzenegger Dürscheid GmbH & Co. KG, Wipperfürther Straße 165, 51515 Kürten Dürscheid
  • Digitale AbfallApp mit Abfuhrkalender ab sofort erhältlich

Gelbe Säcke

  • Gutscheine für Gelbe Säcke sind nicht mehr automatisch im Abfuhrkalender enthalten.
  • Gutscheine für Gelbe Säcke sind hier erhältlich:
    • Als Beilage im Bergischen Handelsblatt (Ausgaben 23.11. oder 30.11.,), kein Erhalt bei „Keine Werbung“ Aufkleber am Briefkasten!
    • Zusätzliche Gutscheine erhältlich:
      • Im Rathaus (für Bürger ohne Handelsblatt oder mit „Keine Werbung“-Aufkleber)
      • Für Neubürger: Ausgabe bei Wohnsitzanmeldung im Einwohnermeldeamt
  • Ausgabestellen Gelbe-Säcke:
    • ESSO Tankstelle, Wipperfürther Straße 360, 51515 Kürten
    • REWE Markt Koll oHG, Wipperfürther Straße 304 a-b, 51515 Kürten-Eichhof
    • REWE Markt Koll oHG, Kölner Straße 422, 51515 Kürten Bechen
    • REWE Markt Koll oHG, Wipperfürther Straße 400, 51515 Kürten
    • EDEKA Hetzenegger Dürscheid GmbH & Co. KG, Wipperfürther Straße 165, 51515 Kürten Dürscheid

– Abfuhrkalender Kürten wird 2025 digital

Abfuhrkalender für die Gemeinde Kürten nur noch digital

Für die Müllentsorgung ist in Kürten der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) zuständig. Bisher wurde der Abfuhrkalender an alle Haushalte flächendeckend verteilt. Diesen Service stellt der BAV ab 2025 ein und informiert alle Bürgerinnen und Bürger, sofern noch nicht geschehen, die Vorteile der digitalen Angebote des (BAV) in Anspruch zu nehmen.

Das sind die Vorteile von „abfallnavi“ und „abfallapp“ des BAV:

Alle Abfuhrtermine: Individuelle Abfuhrtermine Ihrer Straße für Restmüll, Papier, Gelbe Säcke oder Gelbe
Tonnen und Bioabfälle
Erinnerungsfunktion: Verpassen Sie nie wieder den Müllabfuhrtag! E-Mail oder Push-Benachrichtigung erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig an den Abfuhrtermin
Sperrmüll & Co. leicht gemacht: Melden Sie die Abfuhr sperriger Abfälle oder von Elektroaltgeräten digital an – schnell und unkompliziert, ohne lästigen Papierkram.
Aktuelles direkt auf Ihr Smartphone: Über die abfallapp BAV erhalten Sie aktuelle Nachrichten über kurzfristige Terminänderungen, z. B. bei winterlicher Witterung oder die Erinnerung an geänderte Abfuhrzeiten an Feiertagen sowie Informationen zu interessanten Umweltaktionen in Ihrer Region.
Ratgeber: welcher Wertstoff WIE, WO und WANN entsorgt werden kann
Standorte: Kommunale Wertstoffhöfe, Schadstoffmobil, Container für Alttextilien/Schuhe und
Elektrokleingeräte

 

Ausgabestellen der gedruckten Abfuhrkalender

Einige Exemplare des gedruckten Abfallkalenders werden dennoch dem 16. Dezember 2024 an mehreren Stellen in der Gemeinde zu den jeweiligen Öffnungszeiten ausliegen:

  • Rathaus Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten
  • ESSO Tankstelle, Wipperfürther Straße 360, 51515 Kürten
  • REWE Regiemarkt Kürten, Wipperfürther Straße 304 a-b, 51515 Kürten-Eichhof
  • REWE Markt Koll oHG, Kölner Straße 422, 51515 Kürten
  • REWE Markt Koll oHG, Wipperfürther Straße 400, 51515 Kürten
  • EDEKA Hetzenegger Dürscheid GmbH & Co. KG, Wipperfürther Straße 165, 51515 Kürten Dürscheid

– Die Einkaufskarte KüCard ist ab jetzt in und für Kürten erhältlich!

Die Einkaufskarte KüCard ist ab jetzt in und für Kürten erhältlich!
Das Video, erstellt von Peter Sprenger (IG-Kürten), zeigt Ihnen kurz und knapp, worum es geht:

 

Sie mögen unsere Heimat und schätzen den lokalen Einzelhandel in Kürten?
Sie haben mal wieder keine Idee, was Sie verschenken wollen?
Sie benötigen kurzfristig ein Mitbringsel, dass Sie zur Party mitnehmen können?
Oder Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihren Mitarbeitern mit einem steuerfreien Sachbezug monatlich etwas Gutes tun?

Dann verschenken Sie Vielfalt mit der KüCard – dem Gutschein für Kürten!

Die KüCard ist die neue und moderne Version der beliebten lokalen Gutscheinkarte. Mit der KüCard kann bereits kurz nach dem Start an vielen Stellen des stationären Einzelhandels und anderen lokalen Gewerbetreibenden im Gemeindegebiet von Kürten bezahlt werden. Und die Zahl der teilnehmenden Geschäfte wächst stetig.
Die KüCard lässt sich online oder im Geschäft erwerben. Das Guthaben auf der KüCard wird digital oder vor Ort im Geschäft aufgeladen, kann jederzeit online abgefragt und in beliebigen Teilbeträgen bei den Partnern der KüCard eingelöst werden.

Der Onlineshop mit allen Informationen zur KüCard und der aktuellen Übersicht aller teilnehmenden Akzeptanzstellen finden Sie im Internet unter www.kuecard.de

Ihr Lieblingsgeschäft ist noch nicht Partner der KüCard?

Sprechen Sie die KüCard doch mal direkt in Ihrem Wunschgeschäft an! Dieses kann sich auf www.kuecard.de kostenlos und unkompliziert als Partner der KüCard registrieren. Fragen vorab beantwortet gerne die Wirtschaftsförderung der Gemeinde. Jedes Geschäft oder Restaurant, jeder Dienstleister oder sonstiger Anbieter ist herzlich willkommen, die KüCard anzubieten und einzulösen.

Hintergrund der KüCard:
Mehrere engagierte Einzelhändler aus Kürten und die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kürten erarbeiteten seit 2023 innerhalb eines Arbeitskreises alles rund um die Einführung der KüCard. Zur Umsetzung der KüCard gründete sich in der Folge der Verein „Attraktive Gemeinde Kürten (AGK) e.V.“. Als kompetenter und erfahrener Partner für die Umsetzung der KüCard wurde unter verschiedenen Anbietern die Firma „stadtguthaben.de“ ausgewählt. Nachbarkommunen wie Wipperfürth und Hückeswagen sind mit diesem Unternehmen bereits erfolgreich mit ihrer eigenen Gutscheinkarte. Der Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen und Händlern bot bereits wertvolles Wissen auf dem Weg zur eigenen Gutscheinkarte. Zudem erhoffen sich die Initiatoren zukünftige positive Wechselwirkungen, um die KüCard langfristig und erfolgreich in Kürten zu etablieren.

– Bebauungsplan 3/I (Eichhof); 10. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 aus.

Auf dem Grundstück befindet sich eine Kindertagessstätte. Es wird angestrebt, den bestehenden Kindergarten zu erweitern, um der erhöhten Nachfrage nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten gerecht zu werden. Im Sinne der Innenentwicklung soll daher die bereits erschlossene Fläche aktiviert werden. Die rechtskräftig festgesetzten Baugrenzen entsprechen nicht dem geplanten Bauvorhaben. Die Baugrenzen sollen mit der 10. Änderung entsprechend angepasst werden. Hierbei wird die südliche Baugrenze weiter Richtung Süden erweitert, sodass die geplante Erweiterung den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Mit Klick auf die foglenden Links erhalten Sie alle weiteren Informationen:

 

 

Externer Link zum Beteiligungsportal NRW

 

 

 

– Bebauungsplan 31 (Weiden); 6. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 aus.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 31 und befindet sich an dem Wendehammer der Straße „Stockbergergasse” im Ortsteil Weiden. Das Grundstück ist mit einer Kindertagesstätte bebaut, deren Grundstück, Gemarkung Kürten, Flur 5, Flurstück 356, den Geltungsbereich der Änderung darstellt. Auf dem Grundstück befindet sich eine dauerhaft genehmigte Kindertagessstätte. Diese Kindertagessstätte wurde in der Vergangenheit durch eine bauliche Erweiterung vergrößert. Die bauliche Erweiterung wurde planungsrechtliche durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglicht, die aber zeitlich befristet gültig war. Allerdings zeigte es sich, dass der Betreuungsaufwand konstant blieb, wodurch auch die bauliche Erweiterung permanent gebraucht und entsprechend baurechtlich legalisiert werden muss.

Die rechtskräftig festgesetzten Baugrenzen entsprechen nicht dem realisierten Bauvorhaben. Die Baugrenzen sollen mit der 6. Änderung entsprechend angepasst werden. Im Rahmen der Änderung werden Baugrenzen korrigiert. Hierbei wird die südlichen Baugrenze weiter Richtung Süden erweitert, sodass die vormals temporär genehmigte Erweiterung den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht und dauerhaft genehmigt werden kann.

Mit Klick auf die foglenden Links erhalten Sie alle weiteren Informationen:

 

 

 

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