– Bebauungsplan 10b (Biesfeld-West); 19. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 06.05.2024 bis einschließlich 24.05.2024 aus.

Es handelt hier um eine bauliche Nachverdichtung in einem bereits erschlossen und bebauten Wohngebiet in Biesfeld. Hierbei soll eine überbaubare Wohnbaufläche für die Realisierung eines Hauses geschaffen werden.

Um hierzu die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im Verfahren gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) notwendig, da der Ursprungsplan hier keine überbaubare Grundstücksfläche ausweist.

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– Bebauungsplan 3/I (Eichhof); 11. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 26.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024 aus.

Der rechtskräftige Bebauungsplan weist hier eine überbaubare Grundstücksfläche aus, die bei späteren Anbauten überschritten wurde. U. a wurde bis auf die Nachbargrenze gebaut. Dies ist zwar baurechtlich zulässig, aber in diesem Fall eben nicht vom Planungsrecht abgedeckt.

In Abstimmung mit dem Kreisbauamt wird nun angestrebt, das Baufenster entsprechend zu erweitern. Um dem angrenzenden Nachbarn ebenso diese Möglichkeit zu schaffen bis an die Grenze zu bauen, werden beide Baufenster verbunden. Um hierzu die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im Verfahren gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) notwendig, da der Ursprungsplan hier keine überbaubare Grundstücksfläche ausweist.

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– Offenlage Lärmaktionsplan

Die Gemeinde Kürten weist darauf hin, dass der Klima-, Umwelt- und Zukunftsausschuss am 31.01.2024 beschlossen hat, dass die für die Fortführung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kürten erforderlichen Verfahrensschritte samt der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG auf dem Weg gebracht werden.

Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Dazu liegen die Lärmkarten in der Zeit vom 14. Februar 2024 bis zum 15. März 2024 öffentlich aus.

 

 

– Bebauungsplan 10b (Biesfeld West); 19. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 aus.

Ein Investor möchte im Sinne der Nachverdichtung gem. § 13 a BauGB hier Planungsrecht für die Realisierung eines Doppelhauses schaffen. Hierzu muss im Plangebiet eine überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen werden.

 

 

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– Bebauungsplan 30 (Busch); 12. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 aus.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Busch. Die Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen – verfügt jedoch über keine festgesetzte überbaubare Grund-stücksfläche. Daher ist es notwendig den Bebauungsplan in einem Teilbereich der Parzelle zu ändern.

 

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– Bebauungsplan 112 (Feuerwehrgerätehaus Olpe)

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 aus.

Das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kürten-Olpe entspricht nicht mehr den heutigen technischen und räumlichen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus. Um für zukünftige Aufgaben gerüstet zu sein, ist ein Ersatzneubau am östlichen Ortsrand der Ortslage Olpe notwendig. Der Bebauungsplan 112 und die im Parallelverfahren dazu stattfindende 17. Flächennutzungsplanänderung sollen hierfür die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen.

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– Flächennutzungsplan; 17. Änderung (Feuerwehrgerätehaus Olpe)

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 aus.

Das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kürten-Olpe entspricht nicht mehr den heutigen technischen und räumlichen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus. Um für zukünftige Aufgaben gerüstet zu sein, ist ein Ersatzneubau am östlichen Ortsrand der Ortslage Olpe notwendig. Der Bebauungsplan 112 und die im Parallelverfahren dazu stattfindende 17. Flächennutzungsplanänderung sollen hierfür die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen.

 

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