– Bebauungsplan 3/I (Eichhof); 11. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 26.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024 aus.

Der rechtskräftige Bebauungsplan weist hier eine überbaubare Grundstücksfläche aus, die bei späteren Anbauten überschritten wurde. U. a wurde bis auf die Nachbargrenze gebaut. Dies ist zwar baurechtlich zulässig, aber in diesem Fall eben nicht vom Planungsrecht abgedeckt.

In Abstimmung mit dem Kreisbauamt wird nun angestrebt, das Baufenster entsprechend zu erweitern. Um dem angrenzenden Nachbarn ebenso diese Möglichkeit zu schaffen bis an die Grenze zu bauen, werden beide Baufenster verbunden. Um hierzu die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im Verfahren gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) notwendig, da der Ursprungsplan hier keine überbaubare Grundstücksfläche ausweist.

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