Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 aus.
Das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kürten-Olpe entspricht nicht mehr den heutigen technischen und räumlichen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus. Um für zukünftige Aufgaben gerüstet zu sein, ist ein Ersatzneubau am östlichen Ortsrand der Ortslage Olpe notwendig. Der Bebauungsplan 112 und die im Parallelverfahren dazu stattfindende 17. Flächennutzungsplanänderung sollen hierfür die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen.