Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Busch. Die Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen – verfügt jedoch über keine festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche. Daher ist es notwendig den Bebauungsplan in einem Teilbereich der Parzelle zu ändern.
Mit Klick auf die folgenden Links erhalten Sie alle weiteren Informationen:
Externer Link zum Beteiligungsportal NRW