– Bebauungsplan 31 (Weiden); 6. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 aus.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 31 und befindet sich an dem Wendehammer der Straße „Stockbergergasse” im Ortsteil Weiden. Das Grundstück ist mit einer Kindertagesstätte bebaut, deren Grundstück, Gemarkung Kürten, Flur 5, Flurstück 356, den Geltungsbereich der Änderung darstellt. Auf dem Grundstück befindet sich eine dauerhaft genehmigte Kindertagessstätte. Diese Kindertagessstätte wurde in der Vergangenheit durch eine bauliche Erweiterung vergrößert. Die bauliche Erweiterung wurde planungsrechtliche durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglicht, die aber zeitlich befristet gültig war. Allerdings zeigte es sich, dass der Betreuungsaufwand konstant blieb, wodurch auch die bauliche Erweiterung permanent gebraucht und entsprechend baurechtlich legalisiert werden muss.

Die rechtskräftig festgesetzten Baugrenzen entsprechen nicht dem realisierten Bauvorhaben. Die Baugrenzen sollen mit der 6. Änderung entsprechend angepasst werden. Im Rahmen der Änderung werden Baugrenzen korrigiert. Hierbei wird die südlichen Baugrenze weiter Richtung Süden erweitert, sodass die vormals temporär genehmigte Erweiterung den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht und dauerhaft genehmigt werden kann.

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