– Die Einkaufskarte KüCard ist ab jetzt in und für Kürten erhältlich!

Die Einkaufskarte KüCard ist ab jetzt in und für Kürten erhältlich!

Sie mögen unsere Heimat und schätzen den lokalen Einzelhandel in Kürten?
Sie haben mal wieder keine Idee, was Sie verschenken wollen?
Sie benötigen kurzfristig ein Mitbringsel, dass Sie zur Party mitnehmen können?
Oder Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihren Mitarbeitern mit einem steuerfreien Sachbezug monatlich etwas Gutes tun?

Dann verschenken Sie Vielfalt mit der KüCard – dem Gutschein für Kürten!

Die KüCard ist die neue und moderne Version der beliebten lokalen Gutscheinkarte. Mit der KüCard kann bereits kurz nach dem Start an vielen Stellen des stationären Einzelhandels und anderen lokalen Gewerbetreibenden im Gemeindegebiet von Kürten bezahlt werden. Und die Zahl der teilnehmenden Geschäfte wächst stetig.
Die KüCard lässt sich online oder im Geschäft erwerben. Das Guthaben auf der KüCard wird digital oder vor Ort im Geschäft aufgeladen, kann jederzeit online abgefragt und in beliebigen Teilbeträgen bei den Partnern der KüCard eingelöst werden.

Der Onlineshop mit allen Informationen zur KüCard und der aktuellen Übersicht aller teilnehmenden Akzeptanzstellen finden Sie im Internet unter www.kuecard.de

Ihr Lieblingsgeschäft ist noch nicht Partner der KüCard?

Sprechen Sie die KüCard doch mal direkt in Ihrem Wunschgeschäft an! Dieses kann sich auf www.kuecard.de kostenlos und unkompliziert als Partner der KüCard registrieren. Fragen vorab beantwortet gerne die Wirtschaftsförderung der Gemeinde. Jedes Geschäft oder Restaurant, jeder Dienstleister oder sonstiger Anbieter ist herzlich willkommen, die KüCard anzubieten und einzulösen.

Hintergrund der KüCard:
Mehrere engagierte Einzelhändler aus Kürten und die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kürten erarbeiteten seit 2023 innerhalb eines Arbeitskreises alles rund um die Einführung der KüCard. Zur Umsetzung der KüCard gründete sich in der Folge der Verein „Attraktive Gemeinde Kürten (AGK) e.V.“. Als kompetenter und erfahrener Partner für die Umsetzung der KüCard wurde unter verschiedenen Anbietern die Firma „stadtguthaben.de“ ausgewählt. Nachbarkommunen wie Wipperfürth und Hückeswagen sind mit diesem Unternehmen bereits erfolgreich mit ihrer eigenen Gutscheinkarte. Der Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen und Händlern bot bereits wertvolles Wissen auf dem Weg zur eigenen Gutscheinkarte. Zudem erhoffen sich die Initiatoren zukünftige positive Wechselwirkungen, um die KüCard langfristig und erfolgreich in Kürten zu etablieren.

– Neuigkeiten zu Steuern und Abgaben, Bescheiden und Fälligkeiten

  • Lastschrifteinzüge der ursprünglich zum 15.11.2023 fälligen Grund-, Gewerbe- und Hundesteuern sowie der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren erfolgen zum 01.02.2024
  • Bescheide für 2024 über Grund-, Gewerbe- und Hundesteuern, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren werden voraussichtlich bis Ende Februar versendet
  • Fälligkeit 15.02.2024 verschiebt sich auf den 15.03.2024

Der Cyber-Angriff auf die Südwestfallen-IT hat nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf den Bereich Finanzen der Gemeinde Kürten. Aufgrund des Softwareausfalls konnten unter anderem Lastschrifteinzüge nicht ausgeführt, Zahlungen teils nicht fristgerecht geleistet und auch Steuern und Abgaben nicht veranlagt werden.

Seit einer Woche befinden sich die zwischenzeitlich ausgefallenen Anwendungen in eingeschränkter Form wieder behelfsmäßig im Einsatz. Die ersten während des Ausfalls entstandenen Rückstände konnten aufgearbeitet werden. Die Vorbereitungen zur Erstellung und zum Versand der Bescheide über Steuern und Abgaben zum Jahresanfang 2024 sind in vollem Gange.

Geplant ist zunächst, die Lastschrifteinzüge der ursprünglich zum 15.11.2023 fälligen Grund-, Gewerbe und Hundesteuern sowie der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren im neuen Jahr zum 01.02.2024 auszuführen.

Voraussichtlich werden die Bescheide für die Grund-, Gewerbe und Hundesteuern sowie Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren für 2023 bis Ende Februar den Haushalten zugehen. Diese werden nicht wie gewohnt zum 15.02.2024., sondern erst zum 15.03.2024 fällig.