- Lastschrifteinzüge der ursprünglich zum 15.11.2023 fälligen Grund-, Gewerbe- und Hundesteuern sowie der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren erfolgen zum 01.02.2024
- Bescheide für 2024 über Grund-, Gewerbe- und Hundesteuern, Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren werden voraussichtlich bis Ende Februar versendet
- Fälligkeit 15.02.2024 verschiebt sich auf den 15.03.2024
Der Cyber-Angriff auf die Südwestfallen-IT hat nach wie vor erhebliche Auswirkungen auf den Bereich Finanzen der Gemeinde Kürten. Aufgrund des Softwareausfalls konnten unter anderem Lastschrifteinzüge nicht ausgeführt, Zahlungen teils nicht fristgerecht geleistet und auch Steuern und Abgaben nicht veranlagt werden.
Seit einer Woche befinden sich die zwischenzeitlich ausgefallenen Anwendungen in eingeschränkter Form wieder behelfsmäßig im Einsatz. Die ersten während des Ausfalls entstandenen Rückstände konnten aufgearbeitet werden. Die Vorbereitungen zur Erstellung und zum Versand der Bescheide über Steuern und Abgaben zum Jahresanfang 2024 sind in vollem Gange.
Geplant ist zunächst, die Lastschrifteinzüge der ursprünglich zum 15.11.2023 fälligen Grund-, Gewerbe und Hundesteuern sowie der Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren im neuen Jahr zum 01.02.2024 auszuführen.
Voraussichtlich werden die Bescheide für die Grund-, Gewerbe und Hundesteuern sowie Wasser- und Kanalbenutzungsgebühren für 2023 bis Ende Februar den Haushalten zugehen. Diese werden nicht wie gewohnt zum 15.02.2024., sondern erst zum 15.03.2024 fällig.