– Bebauungsplan 3/I (Eichhof); 10. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 aus.

Auf dem Grundstück befindet sich eine Kindertagessstätte. Es wird angestrebt, den bestehenden Kindergarten zu erweitern, um der erhöhten Nachfrage nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten gerecht zu werden. Im Sinne der Innenentwicklung soll daher die bereits erschlossene Fläche aktiviert werden. Die rechtskräftig festgesetzten Baugrenzen entsprechen nicht dem geplanten Bauvorhaben. Die Baugrenzen sollen mit der 10. Änderung entsprechend angepasst werden. Hierbei wird die südliche Baugrenze weiter Richtung Süden erweitert, sodass die geplante Erweiterung den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

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– Bebauungsplan 31 (Weiden); 6. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 aus.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 31 und befindet sich an dem Wendehammer der Straße „Stockbergergasse” im Ortsteil Weiden. Das Grundstück ist mit einer Kindertagesstätte bebaut, deren Grundstück, Gemarkung Kürten, Flur 5, Flurstück 356, den Geltungsbereich der Änderung darstellt. Auf dem Grundstück befindet sich eine dauerhaft genehmigte Kindertagessstätte. Diese Kindertagessstätte wurde in der Vergangenheit durch eine bauliche Erweiterung vergrößert. Die bauliche Erweiterung wurde planungsrechtliche durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglicht, die aber zeitlich befristet gültig war. Allerdings zeigte es sich, dass der Betreuungsaufwand konstant blieb, wodurch auch die bauliche Erweiterung permanent gebraucht und entsprechend baurechtlich legalisiert werden muss.

Die rechtskräftig festgesetzten Baugrenzen entsprechen nicht dem realisierten Bauvorhaben. Die Baugrenzen sollen mit der 6. Änderung entsprechend angepasst werden. Im Rahmen der Änderung werden Baugrenzen korrigiert. Hierbei wird die südlichen Baugrenze weiter Richtung Süden erweitert, sodass die vormals temporär genehmigte Erweiterung den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht und dauerhaft genehmigt werden kann.

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– Bebauungsplan 30 (Busch); 12. Änderung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) vom 24.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Busch. Die Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen – verfügt jedoch über keine festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche. Daher ist es notwendig den Bebauungsplan in einem Teilbereich der Parzelle zu ändern.

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– Bebauungsplan 107 (Dürscheider Feld); 6. Änderung und Erweiterung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024.

Zur Entwicklung von Wohnbebauung in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern entlang der Straße „Kirchberg“ in Dürscheid, beabsichtigt die Gemeinde Kürten den Bebauungsplan 107 zu ändern und zu erweitern.

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– Bebauungsplan 10b (Biesfeld-West); 19. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 06.05.2024 bis einschließlich 24.05.2024 aus.

Es handelt hier um eine bauliche Nachverdichtung in einem bereits erschlossen und bebauten Wohngebiet in Biesfeld. Hierbei soll eine überbaubare Wohnbaufläche für die Realisierung eines Hauses geschaffen werden.

Um hierzu die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im Verfahren gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) notwendig, da der Ursprungsplan hier keine überbaubare Grundstücksfläche ausweist.

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– Bebauungsplan 3/I (Eichhof); 11. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 26.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024 aus.

Der rechtskräftige Bebauungsplan weist hier eine überbaubare Grundstücksfläche aus, die bei späteren Anbauten überschritten wurde. U. a wurde bis auf die Nachbargrenze gebaut. Dies ist zwar baurechtlich zulässig, aber in diesem Fall eben nicht vom Planungsrecht abgedeckt.

In Abstimmung mit dem Kreisbauamt wird nun angestrebt, das Baufenster entsprechend zu erweitern. Um dem angrenzenden Nachbarn ebenso diese Möglichkeit zu schaffen bis an die Grenze zu bauen, werden beide Baufenster verbunden. Um hierzu die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im Verfahren gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) notwendig, da der Ursprungsplan hier keine überbaubare Grundstücksfläche ausweist.

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– Offenlage Lärmaktionsplan

Die Gemeinde Kürten weist darauf hin, dass der Klima-, Umwelt- und Zukunftsausschuss am 31.01.2024 beschlossen hat, dass die für die Fortführung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kürten erforderlichen Verfahrensschritte samt der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG auf dem Weg gebracht werden.

Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Dazu liegen die Lärmkarten in der Zeit vom 14. Februar 2024 bis zum 15. März 2024 öffentlich aus.

 

 

– Bebauungsplan 10b (Biesfeld West); 19. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 aus.

Ein Investor möchte im Sinne der Nachverdichtung gem. § 13 a BauGB hier Planungsrecht für die Realisierung eines Doppelhauses schaffen. Hierzu muss im Plangebiet eine überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen werden.

 

 

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– Bebauungsplan 30 (Busch); 12. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 aus.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Busch. Die Fläche ist als Mischgebiet ausgewiesen – verfügt jedoch über keine festgesetzte überbaubare Grund-stücksfläche. Daher ist es notwendig den Bebauungsplan in einem Teilbereich der Parzelle zu ändern.

 

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– Bebauungsplan 112 (Feuerwehrgerätehaus Olpe)

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 09.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 aus.

Das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kürten-Olpe entspricht nicht mehr den heutigen technischen und räumlichen Anforderungen an ein Feuerwehrhaus. Um für zukünftige Aufgaben gerüstet zu sein, ist ein Ersatzneubau am östlichen Ortsrand der Ortslage Olpe notwendig. Der Bebauungsplan 112 und die im Parallelverfahren dazu stattfindende 17. Flächennutzungsplanänderung sollen hierfür die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen.

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