– Schadstoffmobil am 23.11.2024: geänderter Sammelplatz!

Das Schadstoffmobil steht am 23.11.2024 auf dem Rathausplatz und nicht in Kürten-Biesfeld

Weil der Platz für die mobile Schadstoffsammlung in Kürten-Biesfeld am Sportplatz momentan nicht angefahren werden kann, findet die Schadstoffsammlung am Samstag, den 23.11.2024 auf dem Karlheinz-Stockhausen-Platz am Rathaus in Kürten zur gleichen Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr statt.

Wir danke für Ihr Verständnis!

– Abfuhrkalender Kürten wird 2025 digital

Abfuhrkalender für die Gemeinde Kürten nur noch digital

Für die Müllentsorgung ist in Kürten der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV) zuständig. Bisher wurde der Abfuhrkalender an alle Haushalte flächendeckend verteilt. Diesen Service stellt der BAV ab 2025 ein und informiert alle Bürgerinnen und Bürger, sofern noch nicht geschehen, die Vorteile der digitalen Angebote des (BAV) in Anspruch zu nehmen.

Das sind die Vorteile von „abfallnavi“ und „abfallapp“ des BAV:

Alle Abfuhrtermine: Individuelle Abfuhrtermine Ihrer Straße für Restmüll, Papier, Gelbe Säcke oder Gelbe
Tonnen und Bioabfälle
Erinnerungsfunktion: Verpassen Sie nie wieder den Müllabfuhrtag! E-Mail oder Push-Benachrichtigung erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig an den Abfuhrtermin
Sperrmüll & Co. leicht gemacht: Melden Sie die Abfuhr sperriger Abfälle oder von Elektroaltgeräten digital an – schnell und unkompliziert, ohne lästigen Papierkram.
Aktuelles direkt auf Ihr Smartphone: Über die abfallapp BAV erhalten Sie aktuelle Nachrichten über kurzfristige Terminänderungen, z. B. bei winterlicher Witterung oder die Erinnerung an geänderte Abfuhrzeiten an Feiertagen sowie Informationen zu interessanten Umweltaktionen in Ihrer Region.
Ratgeber: welcher Wertstoff WIE, WO und WANN entsorgt werden kann
Standorte: Kommunale Wertstoffhöfe, Schadstoffmobil, Container für Alttextilien/Schuhe und
Elektrokleingeräte

 

Ausgabestellen der gedruckten Abfuhrkalender

Einige Exemplare des gedruckten Abfallkalenders werden dennoch dem 16. Dezember 2024 an mehreren Stellen in der Gemeinde zu den jeweiligen Öffnungszeiten ausliegen:

  • Rathaus Kürten, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten
  • ESSO Tankstelle, Wipperfürther Straße 360, 51515 Kürten
  • REWE Regiemarkt Kürten, Wipperfürther Straße 304 a-b, 51515 Kürten-Eichhof
  • REWE Markt Koll oHG, Kölner Straße 422, 51515 Kürten
  • REWE Markt Koll oHG, Wipperfürther Straße 400, 51515 Kürten
  • EDEKA Hetzenegger Dürscheid GmbH & Co. KG, Wipperfürther Straße 165, 51515 Kürten Dürscheid

– Komplette Unterbrechung der Trinkwasserversorgung am 19.11.24 in Kürten – Weiden

Das Wasserwerk der Gemeinde Kürten informiert: Unterbrechung der Wasserversorgung in Kürten Weiden
am Dienstag, den 19. November 2024, von 8:30 – 17 Uhr

Zur Durchführung dringender Arbeiten im Wasserversorgungsnetz wird es am Dienstag, den 19. November 2024, im Zeitraum von 8:30 Uhr – ca. 17:00 Uhr zu Unterbrechung und Einschränkung bei der Trinkwasserversorgung kommen. Die Maßnahme geht mit geringfügiger Verkehrsbehinderung einher. Die Baustelle ist befahrbar und die Durchfahrt für Rettungsdienste ist jederzeit gegeben.

Komplette Unterbrechung der Trinkwasserversorgung in Kürten – Weiden

Betroffen von der kompletten Unterbrechung der Trinkwasserversorgung sind in Kürten Weiden die Anlieger folgender Straßen: Weidener Straße, Talstraße,
Eichweiher, Am Becher Busch, Hinter dem Garten und Stockerbergergasse. Die direkt betroffenen Anlieger wurden von der Gemeinde bereits zusätzlich schriftlich informiert.

Empfehlungen für Anlieger während des Zeitraums der Unterbrechung

Für den Zeitraum der Unterbrechung sollten Anlieger einen ausreichenden Vorrat an Trinkwasser vorhalten. Wäsche waschen, Geschirr spülen, duschen usw. ist während des genannten Zeitraumes nicht möglich.
Um Schäden an z.B. Filtern, Druckminderen, Boilern, Durchlauferhitzern oder Waschmaschinen zu vermeiden, sollten während der Arbeiten möglichst alle Zapfstellen im Haus geschlossen bleiben. Nach Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserleitung kann es zu Druckschwankungen, Lufteinschlüssen und zu einer vorübergehenden Trübung des Leitungswassers kommen. Dies ist jedoch unbedenklich. Anlieger sollten das Wasser laufen lassen, bis es klar ausfließt.
Das Gesundheitsamt wurde im Vorfeld über die anstehende Maßnahme, inklusive deren einzelnen Schritte, sowie den Beprobungen informiert und begleitet diese. Es besteht ein ständiger gemeinsamer Austausch zwischen dem Gemeindewasserwerk Kürten und dem Gesundheitsamt.

Einschränkungen bei der Trinkwasserversorgung Kürten Weiden Bergstraße
und alle folgende Straßen bergab bis Kürten Unterdorf

Durch die o.g. Maßnahme könnte es im weiteren Leitungsverlauf zu vorübergehenden Einschränkungen in der Trinkwasserversorgung kommen. Gemeint sind damit z.B. Druckschwankungen, Trübungen und Lufteinschlüsse ab Kürten Weiden bergab. In Kürten Busch, Kürten Oberdorf bis Einmündung Wipperfürther Straße könnten diese Auswirkungen auftreten.

Für den normalen Tagesbedarf ist dort die Versorgung – mit den genannten möglichen Einschränkungen – sichergestellt.

Rückfragen beantworten die Mitarbeiter des Wasserwerkes Kürten gerne unter der Telefonnummer Kontakt 02268 939–324.

– Am 02.12.: Kommunale Wärmeplanung trifft Wirtschaft – Chancen für mein Unternehmen

Herzliche Einladung an alle Unternehmen in Kürten zur Online-Informationsveranstaltung am 02.12.2024 von 15.00 bis 16.30 Uhr

„Kommunale Wärmeplanung trifft Wirtschaft – Chancen für mein Unternehmen“

Die Veranstaltung ist ein gemeinsames Angebot der Rheinisch-Bergischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (RBW), der acht Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises sowie der Landesgesellschaft für Energie & Klimaschutz NRW.Energy4Climate.

Anmeldung unter https://www.rbw.de/kommunale-waermeplanung-trifft-wirtschaft.aspx

Der Begriff „Kommunale Wärmeplanung“ kann leicht zu der Annahme verleiten, dass sie lediglich Kommunen betrifft und Unternehmen außen vorlässt. Dabei bezieht eine ganzheitliche Wärmeplanung auch die Rolle der Wirtschaft in den jeweiligen Kommunen mit ein. Die Wärmepläne, die aktuell erarbeitet werden, werden auch Unternehmen zukünftig begleiten, da sie eine Orientierung für zukünftige Wärmeversorgungsoptionen geben. Für das Gelingen der Wärmewende ist das Engagement der Wirtschaft vor Ort ein entscheidender Faktor.

Was genau von Unternehmen – unabhängig von Größe und Branche – in diesem Kontext erwartet wird, welche Herausforderungen es gibt und welche Chancen sich entwickeln können, ist hingegen wenig bekannt.

Stattdessen existieren zahlreiche offene Fragen, u. a.:

  • Was ist das Ziel der Kommunalen Wärmeplanung?
  • Wie können sich Unternehmen aller Größen daran beteiligen?
  • Gibt es Auskunftspflichten?
  • Welche Herausforderungen können entstehen?
  • Welche Chancen gibt es für Unternehmen?
  • Welche Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten gibt es für Unternehmen im Kreis in der Wärmewende?
  • Und wo stehen die Kommunen im Rheinisch-Bergischen Kreis?

Um möglichst viele solcher Fragen zu beantworten, freuen wir uns über die Teilnahme möglichst vieler rheinisch-bergischen Unternehmenan der Online-Informationsveranstaltung „Kommunale Wärmeplanung trifft Wirtschaft – Chancen für mein Unternehmen“ am 02.12.2024.

 

 

 

– Die Einkaufskarte KüCard ist ab jetzt in und für Kürten erhältlich!

Die Einkaufskarte KüCard ist ab jetzt in und für Kürten erhältlich!

Sie mögen unsere Heimat und schätzen den lokalen Einzelhandel in Kürten?
Sie haben mal wieder keine Idee, was Sie verschenken wollen?
Sie benötigen kurzfristig ein Mitbringsel, dass Sie zur Party mitnehmen können?
Oder Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihren Mitarbeitern mit einem steuerfreien Sachbezug monatlich etwas Gutes tun?

Dann verschenken Sie Vielfalt mit der KüCard – dem Gutschein für Kürten!

Die KüCard ist die neue und moderne Version der beliebten lokalen Gutscheinkarte. Mit der KüCard kann bereits kurz nach dem Start an vielen Stellen des stationären Einzelhandels und anderen lokalen Gewerbetreibenden im Gemeindegebiet von Kürten bezahlt werden. Und die Zahl der teilnehmenden Geschäfte wächst stetig.
Die KüCard lässt sich online oder im Geschäft erwerben. Das Guthaben auf der KüCard wird digital oder vor Ort im Geschäft aufgeladen, kann jederzeit online abgefragt und in beliebigen Teilbeträgen bei den Partnern der KüCard eingelöst werden.

Der Onlineshop mit allen Informationen zur KüCard und der aktuellen Übersicht aller teilnehmenden Akzeptanzstellen finden Sie im Internet unter www.kuecard.de

Ihr Lieblingsgeschäft ist noch nicht Partner der KüCard?

Sprechen Sie die KüCard doch mal direkt in Ihrem Wunschgeschäft an! Dieses kann sich auf www.kuecard.de kostenlos und unkompliziert als Partner der KüCard registrieren. Fragen vorab beantwortet gerne die Wirtschaftsförderung der Gemeinde. Jedes Geschäft oder Restaurant, jeder Dienstleister oder sonstiger Anbieter ist herzlich willkommen, die KüCard anzubieten und einzulösen.

Hintergrund der KüCard:
Mehrere engagierte Einzelhändler aus Kürten und die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kürten erarbeiteten seit 2023 innerhalb eines Arbeitskreises alles rund um die Einführung der KüCard. Zur Umsetzung der KüCard gründete sich in der Folge der Verein „Attraktive Gemeinde Kürten (AGK) e.V.“. Als kompetenter und erfahrener Partner für die Umsetzung der KüCard wurde unter verschiedenen Anbietern die Firma „stadtguthaben.de“ ausgewählt. Nachbarkommunen wie Wipperfürth und Hückeswagen sind mit diesem Unternehmen bereits erfolgreich mit ihrer eigenen Gutscheinkarte. Der Erfahrungsaustausch zwischen Kommunen und Händlern bot bereits wertvolles Wissen auf dem Weg zur eigenen Gutscheinkarte. Zudem erhoffen sich die Initiatoren zukünftige positive Wechselwirkungen, um die KüCard langfristig und erfolgreich in Kürten zu etablieren.

– Antworten zum aktuellen Stand der Kommunalen Wärmeplanung in Kürten

Aktueller Stand und Markt der Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger

Die Gemeinde Kürten strebt weiter in Richtung einer nachhaltigen Zukunft und informiert die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand und erste Ergebnisse der Kommunalen Wärmeplanung für Kürten.

Hierzu laden wir Sie herzlich ein

am 15.10.2024
von 18.30 bis 20.30 Uhr
in den Bürgerhaus Saal
(Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten).

Kommen Sie ins Gespräch mit den Experten

Nach einem Vortrag zum aktuellen Stand und einer anschließenden Fragerunde, wird die Veranstaltung Messecharakter annehmen. Hierbei haben die Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, sich auf dem „Markt der Möglichkeiten“ an verschiedenen Ständen der Projektbeteiligten sowie von Handwerksbetrieben, Energieberatern und Schornsteinfegern über Varianten der energetischen Gebäudesanierung und den Heizungstausch hin klimaneutralen Heizungen zu informieren. Ein Austausch zu den Fortschritten der kommunalen Wärmeplanung sind natürlich ebenso möglich.

Bei der Veranstaltung werden sowohl Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Kürten, des beauftragten Planungsbüros BMU Energy Consulting, des Energieanbieters und Gasnetzbetreibers BEW, sowie Handwerksbetriebe, Energieberater und Schornsteinfeger vor Ort sein.

Kontakt bei Frage an:

Gemeinde Kürten
Anne-Sophie Risse
Klimaschutz und Folgenanpassung
klimaschutz@kuerten.de oder waermeplanung@kuerten.de
Tel.: 02268 / 939-288

 

Mehr Infos unter:
https://gemeinde-kuerten.de/rathaus/gemeindeentwicklungsplanung/klimamanagement/die-kommunale-waermeplanung/

– Bebauungsplan 3/I (Eichhof); 10. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 aus.

Auf dem Grundstück befindet sich eine Kindertagessstätte. Es wird angestrebt, den bestehenden Kindergarten zu erweitern, um der erhöhten Nachfrage nach Kinderbetreuungsmöglichkeiten gerecht zu werden. Im Sinne der Innenentwicklung soll daher die bereits erschlossene Fläche aktiviert werden. Die rechtskräftig festgesetzten Baugrenzen entsprechen nicht dem geplanten Bauvorhaben. Die Baugrenzen sollen mit der 10. Änderung entsprechend angepasst werden. Hierbei wird die südliche Baugrenze weiter Richtung Süden erweitert, sodass die geplante Erweiterung den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht.

Mit Klick auf die foglenden Links erhalten Sie alle weiteren Informationen:

 

 

Externer Link zum Beteiligungsportal NRW

 

 

 

– Bebauungsplan 31 (Weiden); 6. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 07.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024 aus.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 31 und befindet sich an dem Wendehammer der Straße „Stockbergergasse” im Ortsteil Weiden. Das Grundstück ist mit einer Kindertagesstätte bebaut, deren Grundstück, Gemarkung Kürten, Flur 5, Flurstück 356, den Geltungsbereich der Änderung darstellt. Auf dem Grundstück befindet sich eine dauerhaft genehmigte Kindertagessstätte. Diese Kindertagessstätte wurde in der Vergangenheit durch eine bauliche Erweiterung vergrößert. Die bauliche Erweiterung wurde planungsrechtliche durch eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglicht, die aber zeitlich befristet gültig war. Allerdings zeigte es sich, dass der Betreuungsaufwand konstant blieb, wodurch auch die bauliche Erweiterung permanent gebraucht und entsprechend baurechtlich legalisiert werden muss.

Die rechtskräftig festgesetzten Baugrenzen entsprechen nicht dem realisierten Bauvorhaben. Die Baugrenzen sollen mit der 6. Änderung entsprechend angepasst werden. Im Rahmen der Änderung werden Baugrenzen korrigiert. Hierbei wird die südlichen Baugrenze weiter Richtung Süden erweitert, sodass die vormals temporär genehmigte Erweiterung den planungsrechtlichen Vorgaben entspricht und dauerhaft genehmigt werden kann.

Mit Klick auf die foglenden Links erhalten Sie alle weiteren Informationen:

 

 

 

Externer Link zum Beteiligungsportal NRW

 

 

– Führerscheintausch: Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen bis Januar 2025 tauschen

Im Rheinisch-Bergischen Kreis, also auch in Kürten, müssen bis 2033 insgesamt rund 150.000 Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Papier- oder Kartenführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine tauschen.

Damit nicht alle Dokumente gleichzeitig ersetzt werden müssen und die Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, wurden die Fristen für den Umtausch gestaffelt: bei Inhaberinnen und Inhabern von Papierführerscheinen, grau oder rosa, nach Geburtsjahrgängen und bei Inhaberinnen und Inhabern von alten Kartenführerscheinen nach Ausstellungsdatum.

Die Fahrerlaubnisbehörde rät allen Bürgerinnen und Bürgern, die verpflichtet sind ihren Führerschein umzutauschen, frühestens im Sommer vor Ablauf der Tauschfrist einen Antrag zu stellen, da die neuen Führerscheine nach 15 Jahren ablaufen. Ein vorzeitiger Umtausch deutlich vor Ablauf der jeweiligen Frist wird daher nicht empfohlen.

Klasse T

Falls Sie im Besitz der Klasse 3 sind, können Sie sich auf Antrag die Klasse T zuteilen lassen. Hierbei handelt es sich um hauptsächlich forst- und / oder landwirtschaftlich genutzte Zugfahrzeuge. Hierfür muss jedoch von Ihnen ein Nachweis vorgelegt werden, dass Sie in der Forst- oder Landwirtschaft tätig sind. Ihre zugehörige Kammer stellt Ihnen hierzu gerne eine entsprechende Bescheinigung aus. Die Zuteilung der Klasse T kann nur bei erstmaliger Umstellung alter Führerscheinklassen erfolgen. Eine nachträgliche Erteilung der Klasse T ist nur durch eine prüfungsgebundene Erweiterung der Fahrerlaubnis möglich.

Geburtsjahrgänge ab 1971 müssen ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2025 umtauschen

Ihren Umtauschantrag können Sie direkt in unserem Bürgerbüro stellen. Hier gehts direkt zur Online-Terminvereinbarung

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte für Ihren Termin mit:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bisheriger deutscher grauer oder rosa Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • ggf. Nachweis Tätigkeit in der Forst- oder Landwirtschaftskammer (Klasse T)
  • ggf. ist vorab eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde anzufordern, sofern der Führerschein nicht im Rheinisch-Bergischen-Kreis erworben wurde

 

Ihr Führerschein wurde nicht im Rheinisch-Bergischen-Kreis / ehem. Rhein-Wupper-Kreis ausgestellt?

Wurde der Führerschein nicht durch den Rheinisch-Bergischen Kreis oder den ehemaligen Rhein-Wupper Kreis ausgestellt, sollten Sie vor der Antragstellung des neuen Führerscheins unbedingt vorher mit ihrer Ausstellungsbehörde des Papierführerscheins Kontakt aufnehmen und eine Karteikartenabschrift anfordern. Diese wird dann von dort an die Führerscheinstelle des Rheinisch-Bergischen-Kreises online übermittelt.

Weitere Informationen des Kreises zum Umtausch des Führerscheins