– kostenlose Energieberatung im Rathaus Kürten – Termin einfach online buchen

Energieberatungen in den kommunalen Rathäusern – kostenfrei und unabhängig

Die Energiekrise beschäftigt seit Anfang 2022 ganz Europa und es wird überall aufgerufen Energie zu sparen. Die Verbraucherpreise für Strom oder Gas haben sich zeitweise mindestens verdoppelt, fast verdreifacht. Egal, ob Strom- oder Gas, es stellt eine Herausforderung in vielen Lebensbereichen dar, sparsamer Energie zu verbrauchen. Um herauszufinden, wie Sie Ihre Verbräuche als Mieterinnen und Mieter oder Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit Sanierungen und dem eigenen Verhalten verringern können, empfiehlt sich der Besuch einer Energieberatung. Aus diesem Grund hat der Rheinisch-Bergische Kreis gemeinsam mit den kreisangehörigen Kommunen ein neues Angebot für eine initiale Energieberatung ins Leben gerufen.

Direkt zur Online-Anmeldung für Ihre Terminbuchung

Gemeinde Kürten
Ort: Raum „Im Eckchen“ im Bürgerhaus

Termine ab jeweils 16:30 Uhr:

  • 26.03.2024
  • 30.04.2024
  • 28.05.2024
  • 25.06.2024
  • 30.07.2024
  • 27.08.2024
  • 24.09.2024
  • 29.10.2024
  • 26.11.2024
  • 10.12.2024

 

Die Beratung ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei. Eine Beratung dauert rund 30-45 Minuten und wird von zertifizierten Energie-Effizienz-Experten herstellerunabhängig, neutral und unverbindlich durchgeführt. Sollten Sie noch ganz am Anfang Ihrer Maßnahme stehen und eine Richtungsweisung benötigen, ist eine Initialberatung passgenau für Ihre Belange.

Die Beratungsschwerpunkte sind:

  • Energieberatung zur energetischen Bewertung von Gebäuden für Einzel-Sanierungsmaßnahmen und Effizienzhaus-Sanierungskonzepte
  • Beratung für Heizungserneuerung, ohne anschließende Heizungsauslegung und Ermittlung der Heizungs-Parameter wie Heizlastberechnungen
  • Beratung für Solarthermie und Photovoltaik, ohne anschließende Auslegung der PV-Anlage
  • Beratung für Lüftungskonzepte, ohne anschließende Auslegung der Wohnraumlüftungsanlage

 

Rheinisch-Bergischer Kreis
Der Landrat
Amt für Mobilität, Klimaschutz und regionale Projekte
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach

Sachgebiet Klimaschutz und Raumentwicklung

E-Mail: Klimaschutz@rbk-online.de

Martin Beulker
Tel. 02202 13-2361

Ann-Kathrin Popp
Tel.: 02202 13 2162

– Asiatische Hornisse erkennen und melden

Artenschutz im Bergischen: neuer Flyer informiert über die invasive Hornissen-Art

„Vespa velutina“ von Gilles San Martin

Nicht nur die in unserem Ökosystem heimischen Insekten schwärmen mit Beginn des Frühlings aus. Auch die invasive Asiatische Hornisse fliegt möglicherweise durch das Bergische. Bürgerinnen und Bürger können das potenziell schädliche Insekt vor allem in Gärten und Gartenanlagen, aber auch in Siedlungen und an Stadträndern beobachten. Die aus der Winterstarre erwachten Hornissenköniginnen suchen derzeit verstärkt Nahrung an Kamelien und anderen Frühblühern sowie frisch austreibenden Bäumen.

Bürgerinnen und Bürger sollten sich umgehend per E-Mail an artenschutz@rbk-online.de beim Veterinäramt des Kreises melden, wenn sie eine Asiatische Hornisse beobachtet haben – nach Möglichkeit mit Foto oder Video sowie mit Angaben zum Standort und zur Flugrichtung der Tiere. Zur sicheren Identifizierung der Asiatischen Hornisse und ihrer Nester sowie für weitere Informationen bietet das Veterinäramt einen neuen Flyer an:

Flyer Asiatische Hornisse 2024 RBK

 

Asiatische Hornisse melden und nicht selbst bekämpfen
Sichtungen sind besonders im Umfeld von Bergisch Gladbach, Kürten, Leichlingen, Overath und Wermelskirchen wahrscheinlich, da dort im vergangenen Jahr erstmals Tiere sowie ein Nest der Asiatischen Hornisse nachgewiesen wurden.

„Bitte melden Sie jede Sichtung von Tieren und Nestern der Asiatischen Hornisse. Gerade jetzt im zeitigen Frühjahr helfen Meldungen besonders, wirksame und effiziente Maßnahmen zur Bekämpfung der invasiven Art durchzuführen“, so der Leiter des Veterinäramts, Dr. Thomas Mönig. „Vorteilhaft ist auch, dass die Asiatische Hornisse aktuell kaum verwechselt werden kann mit der etwas größeren Europäischen Hornisse, die unter strengem Schutz steht. Diese erwacht erst im späteren Frühjahr ab April bis Mai aus der Winterstarre.“

Bürgerinnen und Bürger sollten die Hornissen oder Nester nicht selbst bekämpfen. Die sich in Europa ausbreitende Unterart der Asiatischen Hornisse gilt als friedfertig dem Menschen gegenüber und ist nicht gefährlicher als heimische Wespen oder Hornissen. Dennoch ist es wichtig, die Tiere nicht zu provozieren und ihre Nester nicht eigenständig zu entfernen. In Nestnähe gelten die Asiatischen Hornissen als wehrhaft. Daher sollten Menschen Abstand halten und Erschütterungen des Nestes vermeiden.

Hintergrund – Asiatische Hornisse
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) ist eine aus Südostasien nach Europa eingeschleppte Hornissenart, die als invasiv gilt und nach EU-Gesetz bekämpft werden muss. Sie kann die heimische Artenvielfalt und das Ökosystem auf unterschiedliche Weise beeinflussen und ist eine potenzielle Gefahr für die heimische Tier- und Pflanzenwelt. An Bienenstöcken können Asiatische Hornissen Verluste verursachen und die Bestäubungsaktivität der Honigbienen verringern.

Quelle: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle

 

– Bebauungsplan 3/I (Eichhof); 11. Änderung

Der Planentwurf sowie Begründung und die vorhandenen umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom: 26.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024 aus.

Der rechtskräftige Bebauungsplan weist hier eine überbaubare Grundstücksfläche aus, die bei späteren Anbauten überschritten wurde. U. a wurde bis auf die Nachbargrenze gebaut. Dies ist zwar baurechtlich zulässig, aber in diesem Fall eben nicht vom Planungsrecht abgedeckt.

In Abstimmung mit dem Kreisbauamt wird nun angestrebt, das Baufenster entsprechend zu erweitern. Um dem angrenzenden Nachbarn ebenso diese Möglichkeit zu schaffen bis an die Grenze zu bauen, werden beide Baufenster verbunden. Um hierzu die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes im Verfahren gemäß § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) notwendig, da der Ursprungsplan hier keine überbaubare Grundstücksfläche ausweist.

Mit Klick auf die foglenden Links erhalten Sie alle weiteren Informationen:

 

 

Externer Link zum Beteiligungsportal NRW

 

 

 

– Kürten kompakt – die neue Bürgerbroschüre ist erhältlich

Wir freuen uns, Ihnen die neue Bürgerbroschüre vorzustellen. Diese liegt ab sofort in der Gemeinde aus. Wir bedanken uns bei allen, die zu der Erstellung des Heftes beigetragen und dieses mit einer Anzeige mitfinanziert haben.

Blättern Sie das Heft gerne hier schon einfach online mit Klick auf das Bild durch:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

– Kulturrucksack 2024: kostenlose Angebote für 10 – 14-Jährige, jetzt anmelden!

Alle Angebote sind kostenfrei und richten sich an alle 10- bis 14-Jährigen aus dem Verbundgebiet Kürten, Burscheid, Leichlingen, Odenthal und Wermelskirchen.

Die Veranstaltungen im Rahmen des Kulturrucksacks starten ab März. Anmeldungen sind ab sofort möglich! Das diesjährige Angebot bietet in Kürten z.B. die Gestaltung mit Graffiti, Tanzworkshops für Jungs und Mädchen, eine Naturwerkstatt, 2D-Animation, Gesang, Schauspiel und Umweltkunst. Im Herbst findet das Abschlussprojekt mit Poetry Slam und Radio-Workshop im Kürtener Bürgerhaus statt.

Alle Informationen zum Programm, den Terminen und wo man sich anmelden kann, findet man hier:

Kulturrucksack 2024

 

– Der 8. März 2024 ist „Internationaler Frauentag“: Programm des Netzwerks Gleichstellung RheinBerg

Den internationalen Frauentag gibt es schon seit über 100 Jahren und er steht für die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen.

Der Weltfrauentag wird traditionell als Anlass genommen, um auf Ungerechtigkeiten und Unterdrückung von Frauen aufmerksam zu machen und wird vielerorts von facettenreichen Veranstaltungen unterstützt.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis finden über die nächsten Wochen Veranstaltungen rund um das Thema statt. Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen.

– Aufruf: 17. LEADER-Förderung Bergisches Wasserland – Bewerbung 8. April bis 31. Mai 2024

Die LEADER-Region Bergisches Wasserland nimmt vom 8. April 2024 bis zum 31. Mai 2024 wieder Bewerbungen für die Förderung von regionalen Projekten an.

Alle Informationen und nötigen Unterlagen für die Bewerbung sind hier zu finden: www.leader-bergisches-wasserland.de

leader-bergisches-wasserland.de logo

Die lokale Aktionsgruppe der LEADER Region Bergisches Wasserland, der Verein LEADER Bergisches Wasserland e. V., ruft Interessierte auf, im Zeitraum vom 8. April 2024 bis 31. Mai 2024 Bewerbungen für die Förderung von Projekten aus allen vier Handlungsfeldern der regionalen Entwicklungsstrategie einzureichen. Für diesen Projektaufruf stehen Fördermittel in Höhe von 200.000 € zur Verfügung.

Handlungsfeld 1: Leben und Arbeiten
Handlungsfeld 2: Prävention, Migration und Inklusion
Handlungsfeld 3: Tourismus
Handlungsfeld 4: Energiewende und innovative ländliche Wertschöpfung

Die Projektauswahl geschieht auf Grundlage der LEADER Richtlinie, der regionalen Entwicklungsstrategie und unter Berücksichtigung der Vereinssatzung. Der Vorstand des LEADER Bergisches Wasserland e. V. sichtet in einer Sitzung im Frühling 2024 die vorliegenden Projektvorschläge, bewertet diese und wählt diejenigen Projekte aus, die gefördert werden sollen.

Die Bewerbungen sind mit allen notwendigen Kostenplausibilisierungen und den rechtlich notwendigen Dokumenten sowie dem Formular „Bewerbungsbogen“ in der aktuellen Fassung bis 31.05.2024 schriftlich und per E-Mail an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten:

LEADER Bergisches Wasserland e. V.
Höhestraße 44
51399 Burscheid

Die beiden Regionalmanager des Vereins LEADER Bergisches Wasserland e. V. stehen für Beratungsgespräche zur Verfügung und beantworten gerne alle Fragen, die im Vorfeld Ihrer Bewerbung aufkommen:

Dipl.-Geogr. Martin Deubel
Telefon: 02174-7401264
E-Mail: deubel@leader-bergisches-wasserland.de

Dipl.-Geogr. Céline Zahn
Telefon: 02174-7401266
E-Mail: zahn@leader-bergisches-wasserland.de

Imagebroschüre über das LEADER Bergisches Wasserland, Handlungsfelder und Beispiele bereits geförderter Projekte:

 

 

 

 

 

 

– Wählerverzeichnis für die Europawahl am 09. Juni 2024

Vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die 10. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. In Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder bei der Gemeindeverwaltung Kürten.

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany
Allgemeine Informationen zur Europawahl finden Sie ausserdem beim Land NRW https://www.im.nrw/themen/europawahl-2024

– Umfrage zu Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen-Kreis

Die Gemeinde Kürten bittet ihre Bürgerinnen und Bürger, an der Umfrage zur Zufriedenheit & Zukunft der Mobilstationen im Rheinisch-Bergischen Kreis teilzunehmen. Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!

Von Ihrer Teilnahme profitiert nicht nur die Mobilität im Rheinisch-Bergischen Kreis! Jede beendete Umfrage nimmt außerdem an einer Verlosung teil.
Es gibt tolle Preise zu gewinnen, z.B. Freiminuten für das Bergische e-Bike, Gutscheine für das E-Carsharing wupsiCar oder einen Restaurant-Gutschein der Aktion „Ich han ’nen Deckel“, den man in vielen Restaurants im Bergischen einlösen kann.

Zur Online-Umfrage

Zur Pressemitteilung des RBK

© Rheinisch-Bergischer Kreis/Markus Gloger

 

 

 

 

 

– landesweiter Warntag NRW am 14. März 2024

Informationen zum Ablauf des landesweiten Warntags NRW am Donnerstag, den 14. März 2024.
Damit sollen die Funktionalität und Effizienz der Warnsysteme getestet und die Bevölkerung für mögliche Gefahrenlagen sensibilisiert werden.
Dabei wird auch der Cell Broadcast geprobt. Dieses Warnsystem sendet Warnmeldungen direkt an alle Mobiltelefone in einem bestimmten Gebiet, unabhängig davon, ob auf dem Gerät eine Warn-App installiert ist oder nicht.

  • Um 11:00 Uhr erfolgt die Auslösung der Warnmittel
  • Das Auslösen der Sirenen erfolgt in der vorgeschriebenen Dauer und Tonfolge von
    • 1 Min. Entwarnung
    • 1 Min. Warnung
    • 1 Min. Entwarnung
      mit einer Pause von jeweils 5 Minuten zwischen den Tonfolgen
    • Zusätzlich werden auch Warnmeldungen über Rundfunk, Fernsehen und digitale Medien verbreitet

Der nächste bundesweite Warntag findet am 12.09.2024 statt.